Tierschutz, Tierschutzgesetz : Der Betrug – Tiere ohne Würde?
Wie lautet der erste Satz im Grundgesetz?
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Es handelt sich um eine inhärente und nicht-kontingente Würde, d.h. um einen absoluten Begriff von Würde, der als solcher keine Ausnahmen zulässt. Die Menschenwürde ist nach dem Kant'schen Prinzip die wichtigste Regel des deutschen Grundgesetzes. Auch die größten Verbrecher haben eine Würde, die respektiert werden muss. Daher auch der Ausdruck "menschenwürdig".
Wie steht es mit der Würde unserer Mitgeschöpfe im Tierschutzgesetz?
Ausnahmsweise beziehen wir uns zunächst nicht auf das deutsche Tierschutzgesetz, sondern auf sein Schweizer Pendant. Artikel 1 lautet wie folgt:
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.
Auf den ersten Blick definiert erkennt die Schweiz Tiere als Wesen mit Eigenwert (Würde).
Und im deutschen Tierschutzgesetz? Offensichtlich wird die Würde der Tiere nirgendwo erwähnt.
Der erste Artikel bezieht sich nur auf Wohlbefinden und Leben, die geschützt werden müssen. Ist der Schutz des Lebens nicht stärker oder gleichwertig mit dem Schutz der Würde? Que nenni: Auch für Menschen gibt es keinen absoluten Lebensschutz (wie im Kriegsrecht), aber die Würde ist unter allen Umständen unantastbar.
Wir fragen den Leser: Was spricht dagegen, unseren Mitmenschen die gleiche Würde, den gleichen Wert zuzugestehen, wenn nicht die Behauptung, dass Menschen mehr Wert haben, weil sie Menschen sind?
Sind unsere Schweizer Nachbarn uns also sehr weit voraus? Leider, so muss ich den Leser enttäuschen, ist der Begriff der Würde im Schweizer Tierschutzgesetz ein relativer. Es kann je nach Umständen, je nach wirtschaftlichem Interesse verhandelt werden. Das wäre zu schön gewesen...