Tierrechte: Cecilia ist frei
Dies ist der Kernsatz des Urteils des Tribunals von Mendoza vom 3. November 2016 durch Richterin Mauricio.
Zum ersten Mal in der Welt ist ein Tier als juristische Person anerkannt worden. Es ist kein "Sache", sondern ein "Rechtssubjekt", d.h. eine "nichtmenschliche Person".
Die Richterin bezieht sich u.a. auf Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Tierrechte der UNESCO vom 27. Januar 1978:
"Artikel 4
1. Alle wilden Tiere haben das Recht in ihrem natürlichen Lebensraum frei zu leben, sei es auf Erden, in der Luft oder im Wasser und sie haben das Recht, sich fortzupflanzen.
2. Jeglicher Freiheitsraub, auch aus Erziehungsgründen, ist gegen dieses Recht."
Die Richterin unterstreicht auch dass die Fähigkeit, Pflichten und Verantwortung zu tragen, keine Voraussetzung für die Rechtspersönlichkeit ist. Sie schreibt:
"Dieses Argument, so behaupte ich, verliert seine Überzeugungskraft und Logik, da einige Menschen an Willen fehlt (In dem Sinne Pflichten), und dafür hören wir nicht auf, sie als Menschen zu betrachten".
Dieser bahnbrechende Erfolg soll zunächst der Association of Officials and Lawyers for Animal Rights (AFADA) zusammen mit dem internationalen Great Ape Project zugeschrieben werden Die Argentinische Anwaltsvereinigung für Tierrechte (Afada) hatte eine Habeas-Corpus-Klage eingereicht, in der es hieß, Sandra müsse eine ungerechtfertigte Gefangenschaft erleiden.
Die Grundlagenarbeit wird jedoch insbesondere von Professor Steven Wise und der von ihm gegründeten Organisation Nonhuman Rights Project Inc. geleistet, die seit mehreren Jahren vor allem in den USA, aber auch in anderen Ländern die beste juristische Strategie diskutiert und erprobt, damit sich die Gerichte zumindest mit diesen grundlegenden Fragen befassen. Der Fall Cecilia war der erste wirkliche Erfolg, weitere folgten seither. Leider wird dieses Thema in unserem Land kaum diskutiert!
So wurde Cecilia aus ihrem Käfig entlassen. Die 29-jährige Orang-Utan-Dame durfte ihren Ruhestand in einem Schutzgebiet in Brasilien verbringen.