Biodiversität
29.12.2020
- Keine Bebauung in Landschaftsschutzgebieten, Biotopen, Parks und im ersten und zweiten grünen Ring
- Städtisches Ackerland sollte
bei der Neuverpachtung ausschließlich für den ökologischen Landbau genutzt
werden.
Auenlandschaft zwischen Ingolstadt und Neuburg als Schutzgebiet deklarieren als Teil eines zukünftigen Großschutzgebietes Donau-Auen.
- Obergrenze für Kiesflächen/versiegelte Flächen auf den privaten Grundstücken setzen, Anwendung von Pestiziden, Herbiziden verbieten, Verbot von Mährobotern
- Eine konsequente Senkung der Grundsteuern für Grundstückseigentümer, die ihre Gärten gemäß den kommunalen Empfehlungen zur Förderung der Artenvielfalt pflegen.
- Schaffung von Lebensräumen, die an Haustiere (Hundeparks, Teiche, Umzäunungen für Katzen...) und nicht domestizierte Tiere (Nistkästen für Vögel, Fledermäuse und Insekten) angepasst sind.
- Erstellung eines regelmäßigen Berichts über das Vorhandensein von Tierhabitaten auf dem Gemeindegebiet und Ermittlung der sensiblen Zeiträume (Brut-, Wander-, Nistzeit usw.), um vor einem Schnitt oder einer Beschneidung sowie vor öffentlichen Arbeiten (Bau-, Abbruch-, Instandhaltungsarbeiten usw.) allfällige Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen
- Bewahrung und Schaffung von Vegetationsflächen als ökologische Korridore, die die Zirkulation von Arten erleichtern (Grünanlagen, Sanierung aufgegebener Infrastrukturen, Brücken über Autobahnen usw.). Ein Innerstädtischer Biotopverbund soll entstehen.
- Verbieten das Fällen von alten Bäumen, die für viele Vögel und Insekten wichtige Zufluchtsorte sind außer im Falle einer nachgewiesenen Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
- Durchführung einer ehrgeizigen lokalen Wiederaufforstungspolitik.
- Einrichtung von Bienennistkästen auf dem Territorium der Gemeinde
- Aufkleber an den Fenstern von städtischen Gebäuden anbringen, um Vogelkollisionen zu vermeiden, und den Anwohnern zur Verfügung stellen.