Biodiversität, Tierschutz in Ingolstadt : Teil 2: private Garten

29.11.2020

Nach dem Gesetz sind wir mit Sicherheit die alleinigen Eigentümer unseres Hauses, insbesondere des Stückchens Natur, das es umgibt, unseres Gartens. Aber aus der Sicht der Umwelt teilen wir aber ihn mit zahlreichen Insekten und Kleintieren, die unsere Mitbewohner sind. Zumindest könnte es so sein, wenn wir ihnen die Chancen dazu bieten würden. Und das tun wir oft nicht, davon zeugen die zahlreichen mit Rasen bedeckten oder versiegelten Gärten in unserer Stadt. Ist unsere Entfremdung von der Natur so weit fortgeschritten, dass wir unser Privatvergnügen und die biologische Vielfalt auf unserem Grundstück als unvereinbar ansehen? Das könnte durchaus sein.

Sogar der Gesetzgeber hat darüber nachgedacht. Der Erhalt der Artenvielfalt ist nach Art. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft sowie, ja, für jeden einzelnen Bürger. Dies ist nur sehr wenigen gekannt eigentlich.

Für uns Bürger gilt auch:

Jeder hat nach seinen Möglichkeiten in Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege beizutragen und sich so zu verhalten, dass die Lebensgrundlagen für wild lebende Tiere und Pflanzen soweit wie möglich erhalten, nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt und gegebenenfalls wiederhergestellt werden.

Nicht jeder kann sich aber in seinem Garten als Naturschützer improvisieren. Wir habe es leider schon längst verlernt. Dabei zählt heute jeder Quadratmeter sinnvoll angelegte Natur.

Es kostet Zeit und Geld, aber vor allem erfordert es einige Kenntnisse bzw. fachliche Beratung. Hierbei sollte uns die Kommunalpolitik und -Verwaltung zur Hilfe springen, indem sie vernünftige und ehrgeizige gemeinsame Regeln festlegen, aber auch die notwendige Unterstützung in Form verschiedener finanzieller Anreize bis hin zu Bildungsmöglichkeiten bieten. Umwelt- und Gartenbauverbände sollten beratend einbezogen werden, aber alle Instrumente und das notwendige Vorwissen sind bereits vorhanden, so dass die Stadt sofort aktiv werden könnte.

Unter anderem:

Gemeinsame Regeln:

  • Strenge Obergrenze für Kiesflächen/versiegelte Flächen auf den privaten Grundstücken setzen
  • Anwendung von Pestiziden, Herbiziden verbieten
  • Verbot von Mährobotern

Förderungsmaßnahmen

Vor allem:

  • Eine konsequente Senkung der Grundsteuern für Grundstückseigentümer, die ihre Gärten gemäß den kommunalen Empfehlungen zur Förderung der Artenvielfalt pflegen.

Bildung:

  • Einbindung der Volkshochschulen, um einer breiten Öffentlichkeit die Thematik praxisorientiert näher zu bringen. Kostenloses pädagogisches Angebot zum Thema Biodiversität im Garten und Ihr Aufbau und Erhalt, mit der Unterstützung der unterschiedlichen Umweltvereine.
  • Öffentliche Unterstützung von Kindergärten und Schulen aller Art für die Anlage und Pflege eines Naturgartens.